Endlich!
Öffnung meines Kosmetikstudios ab 08.03.2021
Ab sofort dürfen alle körpernahe Dienstleistungen (Kosmetik, Massage, etc.) nur nach Vorlage eines amtlich zugelassenes Schnelltest durchgeführt werden.
Für die Leistungen der nicht med. Fußpflege, nach Einhaltung der aktuellen Coronaverordnung, ist KEIN negativer Schnelltest nötig.
Aktuell bieten folgende Arztpraxen, Apotheken und Schnelltestzentrums im Stadtgebiet die wöchentliche, kostenlose Bürgertestungen an:
Auch ich unterziehe mich regelmäßigen Tests zu Ihrem und meinem Schutz.
Bleiben Sie gesund.
Ihre Kosmetikerin
Irina Baumung